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BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

 

 

Die folgende Tabelle gibt einen ersten Überblick über die Förderungsmöglichkeiten:

 

 

 

 

Klasse
Förderung möglich
notwendige Fördervoraussetzung
Höhe der Förderung ist abhängig von
zuständiges
BAföG-Amt am

BS

10. (BGJ-s)

Ja

auswärtige Unterbringung am Schulort

Elterneinkommen und persönlichem Vermögen*

Wohnsitz der Erziehungs-berechtigten

BS

11. /12. (duale Ausbildung)

Nein

-

-

-

BFS

10./11./12. (schulische Berufsausbildung)

Ja

keine

Elterneinkommen und persönlichem Vermögen*

Wohnsitz der Erziehungs-berechtigten

FOS

11./12./13.

Ja

auswärtige Unterbringung am Schulort

Elterneinkommen und persönlichem Vermögen*

Wohnsitz der Erziehungs-berechtigten

BOS

11.

Ja

keine

Elterneinkommen und persönlichem Vermögen*

Wohnsitz der Erziehungs-berechtigten

BOS

12./13.

Ja

keine

persönlichem Vermögen*

BAföG-Amt der Stadt Landshut

*Das Vermögen des Antragstellers darf nicht über 5200 € liegen (Stand: Januar 2012).

Haftungsausschluss:
Die Schule übernimmt keine Haftung für die angegebenen Informationen. Verbindliche und genauere  Informationen erhalten Sie beim zuständigen BAföG-Amt.

 

BAföG-Amt der Stadt Landshut

E-Mail: Amtfuerausbildungsfoerderung@landshut.de

Tel.: 0871 88-1265 oder -1270

Fax: 0871 88-1780

 

BAföG-Amt des Landkreises Landshut

E-Mail: bafoeg@landkreis-landshut.de

Tel.: 0871 408-1885 oder -1886

Tax: 0871 408-161886

___________________________________________________________________

Weitere Informationen (externe Links):

www.das-neue-bafoeg.de

FOS-BOS-Netz

Antragsformulare

Merkblatt und Hinweise des bayerischen Wissenschaftsministeriums



Aktuelle Termine:
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