Die folgende Tabelle gibt einen ersten Überblick über die Förderungsmöglichkeiten:
|
Klasse |
Förderung möglich |
notwendige Fördervoraussetzung |
Höhe der Förderung ist abhängig von |
zuständigesBAföG-Amt am |
BS |
10. (BGJ-s) |
Ja |
auswärtige Unterbringung am Schulort |
Elterneinkommen und persönlichem Vermögen* |
Wohnsitz der Erziehungs-berechtigten |
BS |
11. /12. (duale Ausbildung) |
Nein |
- |
- |
- |
BFS |
10./11./12. (schulische Berufsausbildung) |
Ja |
keine |
Elterneinkommen und persönlichem Vermögen* |
Wohnsitz der Erziehungs-berechtigten |
FOS |
11./12./13. |
Ja |
auswärtige Unterbringung am Schulort |
Elterneinkommen und persönlichem Vermögen* |
Wohnsitz der Erziehungs-berechtigten |
BOS |
11. |
Ja |
keine |
Elterneinkommen und persönlichem Vermögen* |
Wohnsitz der Erziehungs-berechtigten |
BOS |
12./13. |
Ja |
keine |
persönlichem Vermögen* |
BAföG-Amt der Stadt Landshut |
*Das Vermögen des Antragstellers darf nicht über 5200 € liegen (Stand: Januar 2012).
Haftungsausschluss:
Die Schule übernimmt keine Haftung für die angegebenen Informationen. Verbindliche und genauere Informationen erhalten Sie beim zuständigen BAföG-Amt.
E-Mail: Amtfuerausbildungsfoerderung@landshut.de
Tel.: 0871 88-1265 oder -1270
Fax: 0871 88-1780
BAföG-Amt des Landkreises Landshut
E-Mail: bafoeg@landkreis-landshut.de
Tel.: 0871 408-1885 oder -1886
Tax: 0871 408-161886
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Merkblatt und Hinweise des bayerischen Wissenschaftsministeriums